Wieviel bekomme ich für meinen PV-Strom? Der ÖMAG Einspeisetarif im Vergleich

In der Realität wird es nicht immer möglich sein, den gesamten mit der PV-Anlage produzierten Strom, selbst und unmittelbar zu verbrauchen. Deswegen gibt es die Möglichkeit, überschüssigen Strom einzuspeisen und dadurch, mit dem selbst produzierten „grünen Strom“ Geld zu verdienen.

Dabei gibt es in Österreich für PV-Anlagenbetreiber verschiedene Möglichkeiten. Die wohl beliebtesten sind, den Sonnenstrom an einen der zahlreichen Stromanbieter zu verkaufen oder ihn durch die OeMAG – der zentralen österreichischen Ökostromabwicklungsstelle - vergüten zu lassen.

Die Einspeisetarife in Österreich sind je nach Energieversorger bzw. Stromabnehmer sehr unterschiedlich und speziell in den letzten Jahren sehr dynamisch.

Hier ein paar Beispiele für Einspeisevergütungen bekannter EVUs – Stand 13. Februar 2024:

Stand: 13. 2. 2024

Wie viel zahlt aktuell die ÖMAG und wie wird abgerechnet?

Auch der ÖMAG-Tarif spiegelt die starken Schwankungen in den letzten beiden Jahren wider, was immer wieder zu großen Diskussionen unter vielen PV-Anlagenbetreibern geführt hat.

Stand: 3. Jänner 2024

Dies ist aber nicht nur auf die Marktsituation, sondern auch auf eine Änderung der Berechnungsformel ab Jänner 2024 zurückzuführen.

Die ÖMAG orientiert sich an den von der Energie-Control Austria ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktpreis, wobei dieser lediglich den Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie widerspiegelt und nicht dem Energiepreis für Endkunden gleichzusetzen ist.

Seit der Änderung des Gesetzes bildet der veröffentlichte Marktpreis nur mehr die Obergrenze der möglichen Vergütung und der tatsächlich vergütete Tarif kann in Abhängigkeit von den Strompreisen am Spotmarkt auf 60% des von der E-Control ermittelten Marktpreises sinken. So ergab sich beispielsweise der im Jänner 2024 vergütete Tarif mit 8,137ct/kWh.

Die aktuelle Marktpreise sind der ÖMAG-Website zu entnehmen:
https://www.oem-ag.at/de/marktpreis

Nachdem der zu vergütende Marktpreis als gewichteter Mittelwert aus den Verbrauchsmengen und den Strompreisen am Sportmarkt errechnet wird, kann dieser nur im Nachhinein festgelegt werden. Somit wird die Gutschrift am Anfang des Folgemonats überwiesen.

Stand: 13. 2. 2024

Wer kann den ÖMAG-Einspeisetarif beantragen?

Der ÖMAG Einspeisetarif richtet sich an Photovoltaik Anlagen unter 500 kWp. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betreiber der Photovoltaik-Anlage eine Privatperson, Firma oder ein Verein ist. Es ist auch irrelevant, ob die PV Anlage gerade neu errichtet wurde oder, ob man von einem bestehenden Einspeisetarif auf den Marktpreis der ÖMAG umstellen möchte.

Welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen gibt es?

Vom Netzbetreiber ist eine Netzzusage mit Einspeisezählpunkt notwendig, der eine Netzverträglichkeitsprüfungen einschließt. Die fertig gestellte Solaranlage muss einen Smartmeter (zugleich Einspeisezähler) installiert haben, damit der Strom vergütet werden kann.

Wie registriere ich mich für den OeMAG-Einspeisetarif?

Im Gegensatz zu den früheren Fördercalls beim Investitionszuschuss, muss man sich für den ÖMAG-Strompreis nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt registrieren. Ein Antrag ist jederzeit unter folgendem Link möglich:
https://settlement.oem-ag.at/emweboemagvulcan/startApp.do

Einfach Formular ausfüllen, damit ist das Ticket gezogen. In einem weiteren Schritt gehören die Daten noch vervollständigt. Weiters ist neben der Netzzusage des Netzbetreibers (z.B. NetzOÖ, Salzburg Netz) im Falle eines Wechsels von einem bestehenden Stromabnehmer zur ÖMAG noch zusätzlich eine Vollmacht hochzuladen.

Müssen die Einnahmen eigentlich versteuert werden?

Die nachfolgenden Informationen gelten für PV-Anlagen, wenn es sich um eine Überschusseinspeisung handelt.

Einkünfte aus dem Einspeisevergütung unterliegen seit 2014 der Einkommenssteuer, jedoch gibt es seit 2022 Freibeträge und Ausnahmen, welche für 2023 nochmals angepasst wurden. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus PV Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anschlussleistung der PV-Anlage unter 25 kW liegt und die Modulspitzenleistung unter 35 kWp. Speist man über 12.500 kWh ein, ist man einkommensteuerpflichtig.

Im Sinne der Umsatzsteuer gilt der Betreiber einer PV-Anlage als Unternehmer. Die Stromlieferungen unterliegen daher der Umsatzsteuer, sind jedoch aufgrund der Kleinunternehmerregelung bis zu einem Gesamtumsatz von € 35.000/Jahr von der Umsatzsteuer befreit.

Selbst erzeugte und verbrauchte elektrische Energie aus erneuerbaren Energieträgern (einschließlich gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen und Energiegemeinschaften) sind von der Elektrizitätsabgabe befreit. Der Abgabensatz für verkaufte Energie wurde bis zum 31. Dezember 2024 auf 0,001 €/kWh abgesenkt. Bei einer Steuerschuld kleiner € 50/Jahr muss diese Abgabe nicht entrichtet werden. Somit wird die Elektrizitätsabgabe zumindest bis Ende des Jahres für private Anlagen nicht anzuwenden sein. Mehr Infos und Rechenbeispiele zur Steuerthematik bei PV findet ihr hier:
wko.at/steuern/steuerliche-beurteilung-photovoltaikanlagen

Kann ich von der ÖMAG auch Strom beziehen?

Im Gegensatz zu klassischen Energieanbietern, die Strom verkaufen und Einspeiseverträge anbieten, kann man bei der ÖMAG keinen Strom beziehen. Beim Strombezug kann jeder Stromanbieter gewählt werden bzw. der bisherige beibehalten werden. Beim Vergleich von verschiedenen Anbietern gilt zu beachten, dass die meisten Stromlieferanten PV-Strom nur dann abnehmen, wenn man von diesem auch den Strom bezieht. Die ÖMAG dagegen hat auf Wunsch eine Abnahmeverpflichtung. Prinzipiell gibt es bei Strom drei notwendige Parteien: Den Netzbetreiber (z.B. NetzOÖ, Linz Netz), den Stromanbieter (z.B. Energie AG, Salzburg AG, EVN) und den Stromabnehmer (z.B. ÖMAG). Bis auf den Netzbetreiber können die anderen völlig frei und unabhängig voneinander gewählt werden.

Vertragsdauer bei der OEMAG

Marktpreisverträge werden gemäß den aktuell gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bis längstens 31. 12. 2030 ausgestellt. Nach einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten besteht jederzeit die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung mit einer Frist von jeweils 4 Wochen zum Monatsletzten.

Fazit:
Um die Amortisationszeit der PV-Anlage kurz zu halten, ist eine lukrative Vergütung des Überschuss-Stroms von großer Bedeutung. Der ÖMAG-Einspeisetarif ist ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Energiepolitik und unterstützt den Übergang zu erneuerbaren Energien. Der Tarif bietet finanzielle Anreize für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz und ist somit sicher eine gute Wahl, bietet aber keine „Best-Einspeisepreis-Garantie“. Deshalb und aufgrund der Dynamik am Markt ist es empfehlenswert, laufend Preisvergleiche einzuholen (z.B. auf stromliste.at, Tarifkalkulator E-Control).

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Welche Ausrichtung und Dachneigung ist für PV-Anlagen optimal?

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