Nullsteuersatz bei PV-Anlagen – die wichtigsten Details
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Nullsteuersatz bei PV-Anlagen – die wichtigsten Details

Der sogenannte „Nullsteuersatz“ bei Photovoltaik-Anlagen ist seit 1. Jänner 2024 eine neue Förderform, die es in der Art und Weise in Österreich noch nie gegeben hat. Vorgemacht hat es uns Deutschland, wo bereits seit 2021 beim Erwerb von PV-Anlagen durch Private (bzw. nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kleinunternehmer) keine Mehrwertsteuer mehr verlangt wird.

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